AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen CHR-EDV und Publishing

1. Geltung

    Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser auf www.chr-edv.de einsehbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Für den Fall das der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts-bedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Firma CHR-EDV und Publishing anzuzeigen. Mündliche, telefonische und telegrafische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
    Die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen gilt unter den Voraussetzungen des Satzes 1 als Anerkennung unserer Allgemeinen Bedingungen, auch wenn die Einkaufsbedingungen des Käufers dies ausschließen. Zwischen uns und dem Kunden sind weitere Vereinbarungen nicht getroffen worden und mündliche Zusagen wurden nicht abgegeben. Bilder der von uns zum Verkauf stehenden Artikel sowie die Artikelbezeichnung und die Artikelbeschreibung müssen nicht absolut der lieferbaren Ware entsprechen.

2. Lieferungen und Preise

    Alle von der Firma CHR-EDV und Publishing genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine , es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
    Verlangt der Kunde nach Auftragerteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl CHR-EDV und Publishing diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum.
    Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder aus sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn CHR-EDV und Publishing nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist zur Lieferung nicht erfüllt Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
    Wird CHR-EDV und Publishing die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht befreit.
    Die Preise gelten ab CHR-EDV und Publishing, bei Warenlieferung zuzüglich Porto und Verpackung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einem Vertrag über den fortlaufenden Bezug von Produkten ist CHR-EDV und Publishing nach Ablauf jeder Periode oder Lieferung berechtigt, seine dann jeweils aktuellen Preise dem Vertrag zugrunde zu legen.Der Rechnungsbetrag wird bei Übergabe der Ware fällig. Skonti, Rabatte etc. bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
    Bei kundenspezifischen Individualentwicklungen und Beratungen (beispielsweise Internetangebote, Individualsoftware, Projektbegleitung) sind alle Preise, auch diejenigen in der Auftragsbestätigung freibleibend. Für den Fall wesentlicher Änderungen der den Preis bestimmender Faktoren bleibt eine entsprechende Anpassung an diese Änderungen vorbehalten.
    Für den Fall, daß Leasing, Miete oder Teilzahlung vereinbart wurde, wird automatisch der gesamte Kaufpreis zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit einer Rate um mehr als 14 Tage in Verzug gerät. Die Zahlung einer Rate gilt stets als Anerkennung der Teilzahlungsvereinbarung.
    Ist der Kunde Kaufmann und gerät mit der Zahlung in Verzug, so hat er, vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 9% pro Jahr zu zahlen.

3. Vertragsschluss

    Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich; sie dienen allein der Aufforderung des Kunden zur Abgabe eines Auftrages; dessen Annahme wir uns vorbehalten.
    Geringfügige Abweichungen von der Beschreibung des Angebots gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrags, sofern die Abweichung für den Kunden zumutbar ist. Dies gilt besonders für den Fall von Änderungen bzw. Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt oder der Aufwertung der Ware dienen.
    Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen, sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit vereinbart, wenn der Kunde auf diese hingewiesen worden und ihm die Möglichkeit verschafft worden ist, in zumutbarer Weise von diesen Kenntnis zu erhalten.

4. Entwicklung von Indivisualsoftware und Internetsysteme

    Im Falle von kundenspezifischen Softwareentwicklungen (beispielsweise Online-Anwendungen, Web-Portale oder Desktop-Applikationen) wird in einem gesonderten Vertragswerk, dem Rahmenvertrag, folgendes geregelt: Vertragsgegenstand, Vertragsdauer, Leistungsumfang, Nutzungsbedingungen für die beschriebene Software, Nutzung von Fremdsoftware, Beratungs- und Pflegeleistungen, Mitwirkungspflichten des Kunden, die Abnahme durch den Kunden, die Vergütung, die Gewährleistung, Haftung, Geheimhaltung und Datenschutz.
    Welche Leistungen im einzelnen zu erbringen sind ergibt sich aus den Lasten- und Pflichtenheften und dem Software-Pflegevertrag, die als Anlagen zu dem Rahmenvertrag genommen werden. CHR-EDV und Publishing gewährt dem Kunden das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die spezifische Software und die Dokumentation auf unbestimmte Zeit zu nutzen.
    CHR-EDV und Publishing bleibt Inhaber aller Urheber-, und Nutzungsrechte an der dem Kunden überlassenen Software, einschließlich der gesamten Dokumentation, auch wenn der Kunde sie verändert. Ohne schriftliche Zustimmung dürfen weder die Software noch die Unterlagen, weder mittelbar noch unmittelbar, Dritten zugänglich gemacht werden.

5. Aufrechnungsverbot

    Die Aufrechnung von Ansprüchen des Kunden mit Forderungen von CHR-EDV uns Publishing wird ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig tituliert.

6. Eigentumsvorbehalt

    An Warenlieferungen behält sich CHR-EDV und Publishing bis zur restlosen Bezahlung der Rechnung für die betreffenden Lieferungen das Eigentum vor.

7. Gewährleistung

    Die Verjährungsfrist für gewährleistungsrechtliche Ansprüche beträgt 1 Jahr, im Falle eines Verbrauchsgüterkaufes neu hergestellter Sachen 2 Jahre. Im Übrigen leistet CHR-EDV und Publishing lediglich Gewähr dafür, dass das Produkt zum Zeitpunkt der Überlassung nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mehr als nur unerheblich mindern. Für Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder durch Nichtbeachtung der Dokumentation verursacht werden, leistet CHR-EDV und Publishing keine Gewähr. Das Gewährleistungsrecht erlischt weiterhin bei Eingriff oder sonstigen Manipulationen durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter am Produkt.
    Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder Ersatz durch Austausch zu leisten.
    Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Frist hinaus, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie zweimal erfolglos versucht wurde oder eine weitere Nachbesserung dem Kunden nicht zumutbar ist.
    Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe gerügt hat. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
    Voraussetzung für die Gewährleistung ist, daß der fehlerhafte Liefergegenstand nach unserer Wahl entweder durch uns beim Kunden besichtigt und überprüft werden kann oder auch auf unseren Wunsch vom Kunden an uns zur Nachbesserung eingesandt wird. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
    Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für solche Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung und Ersatzlieferung, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen entstanden sind. Der Ersatzanspruch für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
    Haftung für Folgen von seiten des Kunden oder Dritter vorgenommener Veränderungen und Eingriffe oder Reparaturversuche wird ausgeschlossen.
    Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen.
    Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Artikel an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
    Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
    Bei Software gelten die einschränkenden Lizenz- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers nach Maßgabe des Abschnitts „Vertragsschluß“ dieser AGB als ergänzend vereinbart.
    Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder erwirbt er ein System aus mehreren Geräten, so wird mit Erteilung des Auftrags vereinbart, daß ein Anspruch auf Minderung oder Wandlung immer grundsätzlich nur für das einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, nicht aber für alle Geräte oder das gesamte System, besteht, es sei denn, die Geräte sind als zusammengehörend verkauft worden und das mangelhafte Gerät kann nicht ohne Nachteil für den Kunden von den übrigen getrennt werden.
    Wird dem Kunden eine über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinausgehende Garantie gewährt, so kann er aus dieser keine Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz herleiten. Ebenfalls kann er hieraus keinen Anspuch auf kostenlosen Austausch gegen Neuware oder Ersatzgeräte für die Zeit der Reparaturdauer herleiten. Ohnehin bestehende gesetzliche Ansprüche werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
    Für den Fall, daß der Kunde ein System untereinander vernetzter Geräte (Netzwerk) erwirbt, sichert er zu, nur geeignete (netzwerkfähige) Software entsprechend den Lizenzbedingungen der Hersteller einzusetzen. Andernfalls stellt er uns von der Gewährleistung frei.

8. Haftungsbeschränkung

    Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, ist die Haftung von CHR-EDV und Publishing (z.B. für entgangenen Gewinn, den Verlust von Daten oder Unterbrechungen oder Fehler im Betrieb des Produkts) – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.
    Soweit die Haftung von CHR-EDV und Publishing ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und für Ansprüche aus anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Sofern CHR-EDV und Publishing fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
    Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und die daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterläßt. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen, so sind wir von der Haftung vollständig freigestellt.
    Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, daß auch Originaldisketten der Softwarehersteller von sog. Computerviren befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, daß Kundengeräte nicht durch uns mit derartigen Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand nicht möglich, alle Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch uns auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haften wir nur insoweit wir diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig verbreitet haben. Der Kunde stellt uns davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit uns von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigung beruht.

9. Rechtsanwendung, Gerichtsstand, Schlussbestimmung

    Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen Anwendung.
    • Ist der Kunde Vollkaufmann oder eine öffentlich-rechtliche juristische Person wird als Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung, sowie als Gerichtsstand unser Firmensitz vereinbart

Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden einschließlich der Abbedingung der Schriftform bedürfen zur Erlangung der Gültigkeit der Schriftform. Sollten Teile dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.

    Die Vertragsparteien verpflichten sich, in diesem Falle die unwirksame Vereinbarung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck weitgehend entspricht und wirksam ist.

© CHR-EDV und Publishing